Verordnung
Für die physiotherapeutische Behandlung von aktuellen gesundheitlichen Problemen ist eine ärztliche Zuweisung nötig! Bitte lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Physiotherapie (vormals Einzelheilgymnastik) ausstellen.
Für präventive Maßnahmen ist KEINE Verordnung erforderlich. Dies ist nur möglich wenn aktuell keine gesundheitlichen Defizite bestehen.